{"id":3140,"date":"2026-04-02T15:18:57","date_gmt":"2026-04-02T15:18:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.systemseals.com\/?page_id=3140"},"modified":"2026-04-02T15:34:07","modified_gmt":"2026-04-02T15:34:07","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungengeneral-terms-and-conditions-of-sale","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.systemseals.com\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungengeneral-terms-and-conditions-of-sale\/","title":{"rendered":"ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN &#8211; EU"},"content":{"rendered":"<div class=\"default-content container column-main\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h2>\n\n<p><\/p>\n\n<p>1. Geltungsbereich<br\/>F\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen und Angebote der System Seals GmbH, Ossenpadd 22, 25495 Kummerfeld (im Folgenden \u201ewir\/uns\u201c oder \u201eSystem Seals\u201c) f\u00fcr den Verkauf von Waren, Gegenst\u00e4nden und Ger\u00e4ten (im Folgenden kurz \u201eWaren\u201c genannt) einschlie\u00dflich etwaiger Beratungsleistungen, Dienst- und Werkleistungen und Ausk\u00fcnften gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung\/Leistung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchf\u00fchrung des Auftrages nicht als angenommen.<\/p>\n\n<p>2. Vertragsschluss und \u2013\u00e4nderungen<br\/>2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sich aus dem Angebot nicht etwas anderes ergibt.<br\/>2.2 Auftr\u00e4ge sind f\u00fcr uns erst verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbest\u00e4tigung erteilt haben.<br\/>2.3 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Insbesondere sind unsere Mitarbeiter und Vertreter nicht berechtigt, m\u00fcndliche Vereinbarungen \u00fcber die Ab\u00e4nderung des Vertrages zu treffen. Solche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten uns nur nach entsprechender schriftlicher Erg\u00e4nzung unserer Auftragsbest\u00e4tigung.<br\/>2.4 Angaben und Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Konstruktion, Eignung, Verwendung, Verarbeitung, Gewicht, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Datenunserer Waren, insbesondere in Bezug auf die Eignung f\u00fcr einen bestimmten Verwendungszweck, sind unverbindlich und befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Pr\u00fcfungen und Versuchen.  <\/p>\n\n<p>3. Preise<br\/>3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart zuz\u00fcglich der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer.<br\/>3.2 Wir sind bei <\/p>\n\n<p>4. Gefahr\u00fcbergang<br\/>4.1 Mit der \u00dcbergabe der Waren an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder eine sonstige \u2013 auch eigene \u2013 Bef\u00f6rderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Eine Versicherung der Waren gegen Transportsch\u00e4den erfolgt nicht. Wird dennoch auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers von uns eine Transportversicherung abgeschlossen, so tr\u00e4gt der Auftraggeber hierf\u00fcr s\u00e4mtliche Kosten.<br\/>4.2 Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber \u00fcber.   <\/p>\n\n<p>5. Lieferung und Leistung sowie Liefertermine<br\/>5.1 Unsere Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Ex Works (ma\u00dfgeblich ist der in der Auftragsbest\u00e4tigung von uns benannte Ort).<br\/>5.2 Von uns best\u00e4tigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet.<br\/>5.3 Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die rechtzeitige Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung s\u00e4mtlicher Einzelheiten der Ausf\u00fchrung des Auftrages und des Eingangs aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstigen vom Auftraggeber zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.<br\/>Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden konnte. F\u00fcr Liefertermine gilt Entsprechendes.<br\/>5.4 Abweichend von \u00a7 286 Abs. 2 BGB kommen wir erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung in Verzug. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Auftraggeber, vorbehaltlich der gesetzlich geregelten Ausnahmef\u00e4lle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, eine angemessene Nachfrist f\u00fcr die Lieferung zu setzen.<br\/>5.5 Nach Ablauf der unter vorstehender Ziffer 5.4 bezeichneten angemessenen Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn wir die \u00dcberschreitung der vereinbarten Lieferfristen zu vertreten haben. Eine \u00c4nderung der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Das R\u00fccktrittsrecht entf\u00e4llt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt wurde. Der R\u00fccktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber f\u00fcr den Umstand, der ihn zum R\u00fccktritt berechtigen w\u00fcrde, allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich ist, oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Auftraggeber im Annahmeverzug ist.<br\/>5.6 Im Falle h\u00f6herer Gewalt und\/oder sonstiger unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher und von uns nicht zu vertretender Umst\u00e4nde, insbesondere Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschlie\u00dflich w\u00e4hrungs- und handelspolitische Ma\u00dfnahmen, Arbeitsk\u00e4mpfe bei uns oder unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige von uns nicht zu vertretende Betriebsst\u00f6rungen bei uns oder unseren Lieferanten verl\u00e4ngern sich fest vereinbarte Lieferfristen und \u2013Termine um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, sofern die vorstehend aufgef\u00fchrten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsabschluss vorhanden, uns aber aus nicht von uns zu vertretenden Gr\u00fcnden unbekannt waren. Wir werden dem Auftraggeber Hindernisse der vorbezeichneten Art unverz\u00fcglich mitteilen. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die Dauer der vorstehend bezeichneten Behinderung, die Lieferungen zu beschr\u00e4nken und die zur Verf\u00fcgung stehenden Warenmengen nach billigem Ermessen auf alle Auftraggeber zu verteilen. Hinsichtlich der aufgrund vorstehend genannter Umst\u00e4nde nicht gelieferten Mengen sind wir endg\u00fcltig von unserer Lieferverpflichtung befreit, soweit die Lieferung unm\u00f6glich oder unzumutbar, insbesondere wesentlich erschwert oder verteuert wird. Dauert die Lieferverz\u00f6gerung aufgrund vorstehend bezeichneter Umst\u00e4nde l\u00e4nger als vier Wochen an, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftraggeber kann jedoch erst zur\u00fccktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erkl\u00e4ren, ob wir zur\u00fccktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.<br\/>5.7 Sollten uns Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zuliefervertr\u00e4ge ohne unser Verschulden endg\u00fcltig nicht oder nicht vollst\u00e4ndig beliefern, sind wir berechtigt, insoweit vom Vertrag mit dem Auftraggeber zur\u00fcckzutreten. Unsere etwaige Haftung bestimmt sich nach Ziffer 9.<br\/>5.8 Sofern dem Auftraggeber ein gesetzliches oder vertragliches R\u00fccktrittsrecht nicht zusteht und wir dennoch eine R\u00fccklieferung der Waren schriftlich akzeptiert haben, erheben wir eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 50 % des Bruttokaufpreises. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br\/><br\/>             Der Auftraggeber kann jedoch erst zur\u00fccktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erkl\u00e4ren, ob wir zur\u00fccktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.<br\/>5.7 Sollten uns Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zuliefervertr\u00e4ge ohne unser Verschulden endg\u00fcltig nicht oder nicht vollst\u00e4ndig beliefern, sind wir berechtigt, insoweit vom Vertrag mit dem Auftraggeber zur\u00fcckzutreten. Unsere etwaige Haftung bestimmt sich nach Ziffer 9.<br\/>5.8 Sofern dem Auftraggeber ein gesetzliches oder vertragliches R\u00fccktrittsrecht nicht zusteht und wir dennoch eine R\u00fccklieferung der Waren schriftlich akzeptiert haben, erheben wir eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 50 % des Bruttokaufpreises. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  <\/p>\n\n<p>6. Abnahme und \u00dcbergabe<br\/>6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch Teillieferungen in zumutbarem Umfang entgegenzunehmen.<br\/>6.2 Der Auftraggeber ger\u00e4t auch dann in Annahmeverzug, wenn ihm die Lieferung durch uns lediglich schriftlich angeboten wird. \u00a7 294 BGB wird daher abbedungen. Die \u00fcbrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Annahmeverzuges bleiben unber\u00fchrt.<br\/>6.3 Ger\u00e4t der Auftraggeber mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von Teilen davon zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz statt der Leistung in Bezug auf den gesamten Vertrag oder Teilen davon zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz statt der Leistung, so betr\u00e4gt der zu ersetzende Schaden pauschal 50 % des Kaufpreises zzgl. etwaiger Umsatzsteuer, wenn wir nicht einen h\u00f6heren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen.<br\/>6.4 Sofern eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt diese, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in dem Werk von System Seals nach Meldung der Abnahmebereitschaft. Die Abnahmekosten tr\u00e4gt der Kunde.<br\/>6.5 Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig oder jedenfalls nicht sp\u00e4testens eine Woche nach Meldung der Versandbereitschaft, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden und auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und ihm zu berechnen. Nimmt der Kunde die Lieferung nach Setzung einer angemessenen Frist durch uns nicht ab, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten und - ohne weitere Nachweise - einen pauschalierten Schadensersatz in H\u00f6he von 10 % des vereinbarten Nettopreis verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach.      <\/p>\n\n<p>7. Zahlung<br\/>7.1 Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug binnen drei\u00dfig Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<br\/>7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schuld anzurechnen. Falls wir von unserem Recht zur abweichenden Anrechnungsbestimmung Gebrauch machen, werden wir dies dem Auftraggeber mitteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<br\/>7.3 F\u00fcr die H\u00f6he des Verzugszinses gilt die gesetzliche Regelung.<br\/>7.4 Kommt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem\u00e4\u00df nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder liegt die begr\u00fcndete Besorgnis einer wesentlichen Verm\u00f6gensverschlechterung oder Zahlungsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen.<br\/>In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die Lieferungen aus anderen laufenden Vertr\u00e4gen zu verweigern, bis alle f\u00e4lligen Zahlungen erfolgt sind. In diesem Fall sind wir au\u00dferdem zum Widerruf einger\u00e4umter Zahlungsziele berechtigt.<br\/>7.5 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.<br\/>7.6 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn wir ihre Hergabe einr\u00e4umen, werden diese nur vorbehaltlich Diskontierungsm\u00f6glichkeiten gegen Verg\u00fctung aller Spesen und Bankbest\u00e4tigung erf\u00fcllungshalber angenommen, es sei denn, der Scheck wird sofort garantiert. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sowie zur Erhebung von Protesten sind wir gleichfalls nicht verpflichtet.     <\/p>\n\n<p>8. Gew\u00e4hrleistung und Gew\u00e4hrleistungsausschluss<br\/>8.1 Eine nur unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Waren begr\u00fcndet keinen Mangel. Unerheblichkeit liegt insbesondere bei geringf\u00fcgigen Abweichungen in Form und Farbe, Materialst\u00e4rke, Gewicht, Belastbarkeits- und Verschlei\u00dffestigkeit und Abmessung und nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df vor. Unerheblichkeit liegt auch bei innerhalb der handels\u00fcblichen Grenzen liegenden Abweichungen vor.<br\/>8.2 Keinen Mangel begr\u00fcnden ferner geringf\u00fcgige und f\u00fcr den Auftraggeber zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Material\u00e4nderungen im Zuge des technischen Fortschritts.<br\/>8.3 F\u00fcr die chemische Best\u00e4ndigkeit und bestimmte physikalische Eigenschaften unserer Waren leisten wir nur dann Gew\u00e4hr, wenn diese Beschaffenheit von uns schriftlich garantiert und diese schriftlich vereinbart worden ist.<br\/>8.4 Ist die Lieferung mangelhaft und verlangt der Auftraggeber wegen des Mangels Nacherf\u00fcllung, so k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. F\u00fcr eine Ersatzlieferung haften wir in gleichem Umfang wie f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Liefergegenstand. Das Recht des Auftraggebers, bei endg\u00fcltigem Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, bleibt unber\u00fchrt. F\u00fcr Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche aufgrund von M\u00e4ngeln gilt nachfolgende Ziffer 9.<br\/>8.5 Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr hat der Auftraggeber die Waren unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von drei Tagen nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Beanstandungen unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst der Auftraggeber die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr verdeckte M\u00e4ngel, die trotz sorgf\u00e4ltiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen sind, ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner diese nicht unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich r\u00fcgt.<br\/><br\/><br\/>        <br\/>8.6 Sofern der Auftraggeber zwar Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB, nicht aber Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt 8.5 entsprechend.<br\/>8.7 Im \u00dcbrigen sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Be- bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Waren oder \u00e4hnlichem unsererseits nicht mehr einwandfrei gepr\u00fcft und festgestellt werden kann, ob ein Mangel der Sache tats\u00e4chlich vorliegt.<br\/>8.8 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.<br\/>8.9 \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleiben unber\u00fchrt.<br\/>8.10 Die zur Nacherf\u00fcllung erforderlichen Transportkosten tragen wir nur insoweit, wie sie f\u00fcr eine Nacherf\u00fcllung am vereinbarten Lieferort anfallen.<\/p>\n\n<p>9. Haftung<br\/>9.1 Wir haften f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.<br\/>9.2 Schadensersatzanspr\u00fcche aufgrund leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch unsere Organe, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen, sind ausgeschlossen.<br\/>9.3 Im Falle einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere Organe, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen sowie der vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch unsere einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen haften wir unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt nur f\u00fcr vertragstypische, voraussehbare Sch\u00e4den und nicht f\u00fcr entfernte Folgesch\u00e4den.<br\/>F\u00fcr jeden Einzelfall ist unsere Haftung auf den dreifachen Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung begrenzt.<br\/>9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit sowie die Vorschrift des \u00a7 444 BGB ebenso wie die Haftung aus sonstigen Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<br\/>9.5 Alle weitergehenden vertraglichen oder au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.<br\/>9.6 Der Auftraggeber haftet uns f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, welche aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.<\/p>\n\n<p>10. Verj\u00e4hrung<br\/>10.1 Die Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen M\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit eine Abnahme vereinbart ist nach Abnahme. Die \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<br\/>10.2 Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus anderen Rechtsgr\u00fcnden verj\u00e4hren in 18 Monaten. F\u00fcr den Verj\u00e4hrungsbeginn gilt \u00a7 199 Abs. 1 und Abs. 3 BGB.<br\/>10.3 Soweit wir nach der vorstehenden Ziffer 9 f\u00fcr grobes Verschulden, Sch\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit und f\u00fcr \u00fcbernommene Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haften, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsregelungen.  <\/p>\n\n<p>11. Eigentumsvorbehalt<br\/>11.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer bestehenden und k\u00fcnftigen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschlie\u00dflich etwa entstandener Nebenforderungen und Kontokorrentsalden, in unserem Eigentum (nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c).<br\/>11.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzul\u00e4ssig.<br\/>Die aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber jedoch bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns in H\u00f6he unserer Forderungen ab. Ma\u00dfgeblich sind die Preise unserer letzten Rechnungen, inklusive der Steuern und sonstigen Abgaben. Nimmt der Auftraggeber die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung in ein mit seinen Vertragspartnern bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in H\u00f6he des Bruttorechnungswertes abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der ebenfalls in dieser H\u00f6he abgetreten wird. Die Befugnis zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen, wenn die Abnehmer des Auftraggebers die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderungen ausgeschlossen haben. Der Auftraggeber hat gegen\u00fcber seinen Vertragspartnern die Aufrechnung und das Zur\u00fcckbehaltungsrecht in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfange auszuschlie\u00dfen.<br\/>11.3 Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung erm\u00e4chtigt, unbeschadet unserer Befugnis, die Forderung ebenfalls einzuziehen. Die Erm\u00e4chtigung gilt f\u00fcr den Fall von Pf\u00e4ndungsma\u00dfnahmen Dritter als widerrufen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung solange nicht einzuziehen, wie der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug und insbesondere nicht in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Ist dies aber der Fall, endet die Befugnis des Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen und die abgetretene Forderung einzuziehen und k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Auftraggeber alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben macht, die zugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.<br\/>Der Auftraggeber hat eingegangene Betr\u00e4ge sofort an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderungen f\u00e4llig sind, anderenfalls aber diese Betr\u00e4ge gesondert f\u00fcr uns zu verwahren.<br\/>11.4 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller i.S.d. \u00a7 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt, erwerben wir das Allein- oder Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr den Fall, dass die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilm\u00e4\u00dfig entsprechend dem vorgenannten Wertverh\u00e4ltnis Allein- oder Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Auftraggeber verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns. F\u00fcr die durch Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche.              Unter der Bedingung der vollst\u00e4ndigen Zahlung gem\u00e4\u00df Ziffer 11.1 wird die neue Vorbehaltsware bzw. unser Miteigentumsanteil an den Auftraggeber \u00fcbereignet.<br\/>11.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware f\u00fcr uns pfleglich, sorgf\u00e4ltig und f\u00fcr uns kostenlos zu verwahren. Er hat sie gegen \u00fcbliche Gefahren zu versichern und tritt hiermit Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber Versicherern oder sonstigen Ersatzpflichtigen in H\u00f6he des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br\/>11.6 Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen und alle keinen Aufschub duldenden Sicherungsma\u00dfnahmen einstweilen zu treffen. Die uns durch die Geltendmachung unseres Eigentums und unserer Rechte an den Forderungen entstehenden Kosten hat der Auftraggeber uns zu erstatten.<br\/>11.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen zur\u00fcckzugeben. In der vorgenannten Zur\u00fccknahme liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich von uns erkl\u00e4rt wird. Nach der R\u00fccknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<br\/>11.8 Wir sind verpflichtet, unsere Sicherheiten oder sicherungshalber abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.       <\/p>\n\n<p>12. Schlussbestimmungen<br\/>12.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Gerichtsstand Hamburg (Landgericht Hamburg). F\u00fcr Klagen gegen die System Seals GmbH gilt dies ausschlie\u00dflich. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch bei dem Gericht seines Gesch\u00e4ftssitzes zu verklagen.<br\/>12.2 Die Anwendbarkeit des materiellen deutschen Rechts wird vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN \u2013 Abkommens betreffend Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.<br\/>12.3 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen ist Kummerfeld.   <\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN 1. GeltungsbereichF\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen und Angebote der System Seals GmbH, Ossenpadd 22, 25495 Kummerfeld (im Folgenden \u201ewir\/uns\u201c oder \u201eSystem Seals\u201c) f\u00fcr den Verkauf von Waren, Gegenst\u00e4nden und Ger\u00e4ten (im Folgenden kurz \u201eWaren\u201c genannt) einschlie\u00dflich etwaiger Beratungsleistungen, Dienst- und Werkleistungen und Ausk\u00fcnften gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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