ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) regeln jeden Verkauf von Produkten (wie unten definiert) durch System Seals, LLC (vormals System Seals, Inc.) und/oder deren verbundene Unternehmen (zusammen „System Seals“) an Sie („Käufer“).

  1. AKZEPTANZ- UND FUSIONSKLAUSEL. Die hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle anderen in den Angeboten oder Offerten des Verkäufers angegebenen Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen System Seals und dem Käufer dar und ersetzen alle vorherigen Übereinkünfte, Transaktionen und Mitteilungen, sei es mündlich oder schriftlich, in Bezug auf die hierin genannten Angelegenheiten und bilden den vollständigen Vertrag zwischen System Seals und dem Käufer und sind für die Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und kommen ihnen zugute. Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen der Bedingungen in den Bestellformularen des Käufers oder in den schriftlichen Mitteilungen des Käufers sind für System Seals nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Präsidenten von System Seals genehmigt wurden. Der Erhalt oder die Annahme der Lieferung von bestellten oder hierunter gekauften Produkten durch den Käufer gilt als Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. ACCEPTANCE AND MERGER CLAUSE. Netto 30 Tage vorbehaltlich Kreditgenehmigung. MasterCard, VISA und American Express werden akzeptiert. Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass, falls eine Kreditkarte verwendet wird, (i) die angegebenen Kreditkarteninformationen wahr, korrekt und vollständig sind, (ii) die vom Käufer verursachten Gebühren von der Kreditkartenfirma des Käufers anerkannt werden, und (iii) der Käufer die vom Käufer verursachten Gebühren zu den zum Zeitpunkt der Entstehung geltenden Tarifen einschließlich aller anwendbaren Versandkosten und Steuern zahlt. Der Käufer ist für alle durch die Nutzung der Kreditkarte des Käufers entstandenen Gebühren verantwortlich. Der Verkäufer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Kreditkartennummer des Käufers vertraulich zu behandeln, und den Käufer innerhalb von 24 Stunden über jede Verletzung dieses Vertrags oder unbefugte Nutzung der Kreditkarte zu informieren. System Seals schützt den Käufer nicht vor unbefugter Nutzung der Kreditkarte des Käufers.
  3. LIEFERUNG AB WERK System Seals. Die Verfügbarkeit von Lagerbeständen kann sich je nach Nachfrage ändern. Unser Ziel ist es, vorrätige Teile am selben Tag zu versenden. System Seals wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um geplante Versand- und Liefertermine einzuhalten, kann diese jedoch nicht garantieren. Wir haften nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Gebühren jeglicher Art, die sich aus einer Verzögerung des Versands oder der Lieferung ergeben. System Seals kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Vertragsstrafe Teillieferungen der Produkte an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat die versendeten Produkte zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Lieferung die gesamte oder eine teilweise Erfüllung aller in der Bestellung des Käufers aufgeführten Produkte darstellt. Sollte der Käufer aus irgendeinem Grund die Annahme oder Abholung der Produkte verweigern oder sollte System Seals die Produkte nicht liefern können, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat: (i) geht das Verlustrisiko der Produkte auf den Käufer über; (ii) gelten die Produkte als geliefert; und (iii) kann System Seals nach eigenem Ermessen die Produkte lagern, bis der Käufer sie abholt, wobei der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet. Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer oder deren Versand auf den Käufer über. Als Sicherheit für die Zahlung der Preise und aller anderen im Rahmen der Vereinbarung fälligen Beträge gewährt der Käufer hiermit System Seals ein Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Rechten, Titeln und Ansprüchen des Käufers an, auf und unter den Produkten, unabhängig von deren Standort und unabhängig davon, ob diese bereits bestehen oder künftig entstehen oder erworben werden, sowie an allen Zubehörteilen, Ersatzteilen oder Modifikationen davon sowie allen Erlösen (einschließlich Versicherungserlösen) aus dem Vorstehenden. Das im Rahmen dieser Bestimmung gewährte Sicherungsrecht stellt ein Kaufgeldsicherungsrecht gemäß dem Uniform Commercial Code von Ohio dar.
  4. PREISGESTALTUNG. Die Preisgestaltung kann ohne Vorankündigung geändert werden.
  5. VERSANDARTEN. Die Standardversandmethode von System Seals ist UPS oder LTL-Frachtführer. Alle Luftfrachtdienste sind auf Anfrage verfügbar. Sofern nicht zuvor schriftlich vereinbart, trägt der Käufer die Versandkosten.
  6. RÜCKSENDUNGEN. Hergestellte und/oder nicht standardmäßige gekaufte Produkte sind nicht rücksendbar. Bei jeder vorab genehmigten Teilrücksendung wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % erhoben. Die bestellende Stelle trägt alle Frachtkosten. Alle Rücksendungen von Produkten erfolgen gemäß den Anweisungen des Verkäufers. Rücksendungen von unbenutzten und wiederverkäuflichen Produkten ohne Gewährleistungsanspruch zur Gutschrift unterliegen den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rückgaberichtlinien des Verkäufers, einschließlich anfallender Wiedereinlagerungsgebühren und anderer Rückgabebedingungen. Produkte, die im Rahmen der Gewährleistung zurückgegeben werden, müssen ordnungsgemäß verpackt sein, an vom Verkäufer angegebene Standorte versandt werden und mit einer vorab genehmigten Rücksendenummer versehen sein. Versandbehälter müssen gemäß den Anweisungen des Verkäufers deutlich gekennzeichnet und vom Käufer frachtfrei versandt werden.
  7. STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN. Eine Stornierung durch den Käufer vor dem Versand ist nur durch schriftliche Mitteilung und gegen Zahlung angemessener Storno- und Wiedereinlagerungsgebühren von 20 % an den Verkäufer zulässig, einschließlich der Erstattung direkter Kosten. Hergestellte Produkte sind nicht stornierbar. Stornogebühren im Zusammenhang mit Bestellungen für kundenspezifische Produkte oder Produkte, die speziell nach den Spezifikationen des Käufers gekauft wurden, können dem tatsächlichen Verkaufspreis der Produkte entsprechen.
  8. GEWÄHRLEISTUNG. Aufgrund der Beschaffenheit von Dichtungen und der Komplexität ihrer Betriebsumgebung ist das Thema Dichtungsgewährleistung schwierig zu behandeln, ohne eine vollständige Definition der Betriebsbedingungen. Ein Dichtungsausfall selbst kann oft nicht direkt auf Materialfehler, Materialeigenschaften oder unsachgemäßes Dichtungsdesign zurückgeführt werden. Bei der Bestimmung der Ursache eines Dichtungsausfalls sollte Folgendes berücksichtigt werden: Dichtungen sind naturgemäß Verschleißteile und verschleißen und verschlechtern sich daher mit der Zeit. Die Lebensdauer wird stark von vielen externen Parametern beeinflusst, wie z. B. dem Zustand der dynamischen Oberfläche, der Oberflächenhärte, Oberflächenbehandlungen, Gehäusetoleranzen und der Systemführung, um nur einige zu nennen. Die Fehleranalyse ist äußerst schwierig. In vielen Fällen wird die Anlage nach dem ersten Ausfall über längere Zeiträume weiter betrieben, was an sich die Beweise für die tatsächliche Grundursache des Ausfalls zerstören und zu widersprüchlichen und fehlerhaften Schlussfolgerungen hinsichtlich der Ursache führen kann. Die Dichtungsauswahl basiert auf den zum Zeitpunkt der Spezifikation verfügbaren besten Informationen; in vielen Fällen sind die tatsächlichen Bedingungen im Dichtungsbereich weitgehend unbekannt und basieren auf vielen Annahmen. Geringfügige Änderungen bestimmter Parameter wie Temperaturen, Oberflächen oder Geschwindigkeiten können beispielsweise erhebliche Auswirkungen auf die Dichtungsleistung und -lebensdauer haben. Im Gegensatz zu Metallen sind Kunststoffe und Elastomere nichtlineare Materialien, deren Eigenschaften Funktionen von Zeit, Temperatur und vielen anderen Variablen sind. Dies macht Lebensdauervorhersagen oder Fehlermodus-Analysen äußerst unzuverlässig. Die Leistung von Dichtungen verschlechtert sich mit zunehmendem Alter der Anlagen, in denen sie verwendet werden. Dies ist hauptsächlich auf Verschleiß an Metallkomponenten zurückzuführen, der zu Fehlausrichtungen und Maßänderungen führt. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist die Gewährleistung für Dichtungen und Dichtungssysteme in der folgenden Erklärung definiert: System Seals gewährleistet dem Käufer nur, dass alle vom Verkäufer verkauften Produkte bei normalem Gebrauch für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Rechnungsdatum des Verkäufers frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sollte sich ein Produkt innerhalb dieser Gewährleistungsfrist als material- oder verarbeitungsfehlerhaft erweisen, kann der Verkäufer nach alleinigem Ermessen des Verkäufers das Produkt entweder reparieren oder dem Käufer ein Ersatzprodukt zur Verfügung stellen. Diese Gewährleistung deckt keine Mängel ab, die nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden; Mängel aufgrund von Fehlanwendung, Reparatur, unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Installation oder Wartung oder Änderung; oder Mängel aufgrund von Produktschäden beim Versand oder anderweitig ohne Verschulden des Verkäufers. Dies ist die einzige Gewährleistung des Verkäufers für an den Käufer verkaufte Produkte und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere die Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Mit Ausnahme dieser Produktgewährleistung haftet der Verkäufer dem Käufer nicht für kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste oder für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus den an den Käufer verkauften Produkten ergeben. Änderungen an dieser Produktgewährleistung sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers vereinbart wurden. System Seals trägt nur die Kosten für den Bodentransport zur Einrichtung des Käufers. Der Käufer trägt die Kosten für den Bodentransport zur Rücksendung des defekten Artikels. Der Käufer trägt auf eigenen Wunsch alle anderen Frachtkosten als die für den Bodentransport. ZUR FÖRDERUNG UND NICHT ZUR EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GIBT DER VERKÄUFER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF PRODUKTE DRITTER AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT; GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; GEWÄHRLEISTUNG DES EIGENTUMS; ODER GEWÄHRLEISTUNG GEGEN VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER; OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, HANDELSBRAUCH, HANDELSÜBUNG, HANDELSUSANCEN ODER ANDERWEITIG.
  9. ÄNDERUNGEN UND ERSETZUNGEN. Vom Käufer angeforderte Auftragsänderungen, einschließlich solcher, die die Identität, den Umfang und die Lieferung der Produkte betreffen, müssen schriftlich dokumentiert werden und unterliegen der vorherigen Genehmigung des Verkäufers sowie Anpassungen des Preises, der Terminplanung und anderer betroffener Geschäftsbedingungen. In jedem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, jede Änderung abzulehnen, die er als unsicher, technisch unzweckmäßig oder unvereinbar mit etablierten Ingenieur- oder Qualitätsrichtlinien und -standards oder inkompatibel mit den Design- oder Fertigungsfähigkeiten des Verkäufers erachtet. Der Verkäufer behält sich ferner das Recht vor, Ersetzungen unter Verwendung der neuesten ersetzenden Revision oder Serie oder eines gleichwertigen Produkts mit vergleichbarer Form, Passung und Funktion vorzunehmen.
  10. WERKZEUGE. Sämtliche Werkzeuge, für die eine „Tooling Charge“ berechnet wird, bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Begriff „tooling“ umfasst u. a. Stanzwerkzeuge, Formen, Lehren, Vorrichtungen, Dorne, Adapter usw. Der Verkäufer gewährleistet, dass dieses „tooling“ für die Arbeiten des Käufers verwendet wird, und es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, dieses tooling für dessen normale Lebensdauer in ordnungsgemäßem Betriebszustand zu halten. Der Käufer trägt alle Kosten, die sich aus dem Wunsch des Käufers ergeben, Änderungen, Duplikate oder Ersatz für dieses tooling vorzunehmen.
  11. BESCHRÄNKUNG VON RECHTSBEHELFEN UND HAFTUNG. Im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang umfassen Ansprüche jeglicher Art unter anderem solche für Verluste oder Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung oder aus der Erfüllung oder Verletzung der hierin enthaltenen Bedingungen oder aus dem Design, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Weiterverkauf, der Installation, der technischen Anleitung zur Installation, der Inspektion, der Reparatur, dem Betrieb oder der Verwendung eines Produkts ergeben, mit diesen in Verbindung stehen oder daraus resultieren. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsunterbrechungen oder Verluste von Gewinn, Umsatz, Materialien, erwarteten Einsparungen, Daten, Verträgen, Geschäftswert oder dergleichen (ob direkter oder indirekter Natur) oder für jegliche andere Form von zufälligen, indirekten oder Folgeschäden jeglicher Art. Der Käufer stimmt zu, dass die Haftung von System Seals und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers gemäß einem Anspruch jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Anspruch aus Vertrag, Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung, gegen System Seals oder eines unserer verbundenen Unternehmen die Reparatur oder der Ersatz nach Wahl von System Seals defekter Produkte oder Teile davon ist, die von dieser Vereinbarung abgedeckt sind.
  1. EINHALTUNG VON GESETZEN. Der Käufer hält alle anwendbaren bundes-, bundesstaatlichen, lokalen und ausländischen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ein und wird diese einhalten. Der Käufer verfügt über alle Lizenzen, Genehmigungen, Ermächtigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse, die er benötigt, um die Produkte zu besitzen und zu nutzen und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und wird diese aufrechterhalten. Der Käufer hält alle Export- und Importgesetze aller Länder ein, die am Verkauf, an der Verbringung und am Zugang zu den Produkten sowie an damit zusammenhängenden Liefergegenständen (zusammen „Liefergegenstände“) im Rahmen dieses Vertrags oder an einem Weiterverkauf oder einer Verbringung der Liefergegenstände durch den Käufer beteiligt sind. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für Sendungen von Liefergegenständen, die eine staatliche Importabfertigung erfordern. System Seals kann diesen Vertrag kündigen, wenn eine staatliche Behörde Antidumping- oder Ausgleichszölle oder sonstige Sanktionen gegen die Liefergegenstände verhängt.
  2. EINHALTUNG INTERNATIONALER HANDELSVORSCHRIFTEN. Der Käufer gewährleistet, dass er versteht und anerkennt, dass die Übertragung von Produkten und sonstigen Materialien im Zusammenhang mit Liefergegenständen, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellt werden, an Personen, Unternehmen oder Bestimmungsorte außerhalb der Vereinigten Staaten sowie jede nachfolgende Übertragung durch die Empfänger den Export Administration Regulations (EAR) des U.S. Department of Commerce, den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) des State Department sowie weiteren US-amerikanischen Vorschriften zum Export und Re-Export technischer Daten, Ausrüstung und daraus hergestellter Produkte unterliegen kann. Der Käufer erklärt, dass er tatsächliche oder konkludente Kenntnis von sämtlichen derartigen Vorschriften hat, diese einhält und weiterhin einhalten wird, einschließlich etwaiger zukünftiger Änderungen, im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Produkte. Der Käufer erklärt und gewährleistet und stimmt zu, dass er keines der Produkte direkt oder indirekt in ein Land, an Staatsangehörige eines solchen Landes oder an eine nach dem Recht eines solchen Landes gegründete Einheit exportiert, re-exportiert, umleitet, überträgt oder anderweitig offenlegt, das bzw. die die US-Regierung als Land bestimmt, für das solche Aktivitäten beschränkt sind, ohne zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen US-Behörde einzuholen. Zu den beschränkten Ländern, Personen und Einheiten gehören unter anderem diejenigen, die auf der Denied Persons List, Unverified List, Entity List, Specially Designated Nationals List, Embargoed Countries List und der Debarred List aufgeführt sind, wie sie vom U.S. Commerce Department, Treasury Department, Department of Defense oder State Department verwaltet werden. Der Käufer erklärt und gewährleistet und stimmt zu, dass seine Vereinbarungen mit seinen Kunden und den Empfängern geeignete Formulierungen und Warnhinweise enthalten, in denen diese Kunden anerkennen und bestätigen, dass sie mit allen US-Exportgesetzen und -vorschriften vertraut sind, diese einhalten und weiterhin einhalten werden und dass sie die Produkte nicht unter Verstoß gegen US-Exportgesetze und -vorschriften exportieren oder re-exportieren werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, an Einheiten auf den aktuellen US-Exportausschlusslisten oder in embargoierte oder terroristische Länder, wie in den US-Exportgesetzen und -vorschriften festgelegt. Der Käufer gewährleistet ferner und stimmt zu, dass er die US-Importgesetze und -vorschriften vollständig und ordnungsgemäß einhält und weiterhin einhalten wird. Der Käufer ist allein verantwortlich für jedes Versäumnis anderer Lieferanten des Käufers im Zusammenhang mit Liefergegenständen aus diesem Vertrag („Lieferanten“), Importvorschriften einzuhalten. Der Käufer stellt sicher, dass die Lieferanten alle anwendbaren Importvorschriften und -beschränkungen einhalten. Sollte System Seals ein Versäumnis eines Lieferanten hinsichtlich der Importvorschriften feststellen, wird System Seals den Käufer informieren, und der Käufer wird alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem auf eigene Kosten zu beheben. Der Käufer gewährleistet, dass der Verkauf, die Nutzung oder die Einbindung in hergestellte Produkte sämtlicher Maschinen, Teile, Komponenten, Dienstleistungen, Vorrichtungen, Materialien und Rechte, die hierunter geliefert oder lizenziert werden und nicht von System Seals entworfen, zusammengesetzt oder hergestellt wurden, frei von Verletzungen gültiger Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstiger Schutzrechte ist. Der Käufer stellt System Seals und dessen Kunden von sämtlichen Aufwendungen, Haftungen und Verlusten jeglicher Art frei, die aus diesem Absatz entstehen. Der Käufer stellt die erforderlichen Dokumente in der von den Zollbehörden und von System Seals verlangten Weise zur Verfügung, insbesondere für Klassifizierung, Wertangaben, Aufzeichnungen sowie Import- und Export-Compliance. System Seals behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen von System Seals und auf der Grundlage seiner internen Compliance- und Aufzeichnungsverfahren alle Dokumentationen und Sendungen stichprobenartig zu überprüfen, bevor die entsprechenden Produkte ins Ausland versandt werden. System Seals ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, Produkte oder damit verbundene technische Informationen an vom Käufer benannte Empfänger zu exportieren, zu lizenzieren, zu übertragen oder zu liefern, wenn der Verdacht oder die begründete Annahme einer möglichen Verletzung der US-Exportvorschriften besteht. System Seals ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen, von denen System Seals vermutet, dass sie gegen US-Importvorschriften verstoßen. Das Stichprobenrecht und dessen Ausübung durch System Seals beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Entschädigungsbestimmungen, die der Käufer System Seals gemäß dieser Vereinbarung gewährt hat. Das Stichprobenrecht und dessen Ausübung durch System Seals verringern oder beeinträchtigen in keiner Weise die Haftung des Käufers, wie in dieser Klausel zur Einhaltung internationaler Handelsvorschriften festgelegt oder durch die US-Handelsgesetze und -vorschriften geregelt.
  3. VOLLMACHT. Der Käufer erteilt System Seals sowie dessen leitenden Angestellten, Direktoren, Führungskräften, Mitarbeitern und Beauftragten (zusammen „System Seals“) eine Vollmacht in Bezug auf die Speditions-/Forwarding-Dienstleistungen von System Seals für die Sendungen der Produkte als Agent. Der Käufer bestätigt hiermit, dass alle Erklärungen und Informationen in den System Seals zur Verfügung gestellten Unterlagen zu Auslandssendungen oder Exporten wahr, richtig und vollständig sind. Ferner ist dem Käufer bewusst, dass zivil- und strafrechtliche Sanktionen für falsche oder betrügerische Angaben oder für Verstöße gegen US-amerikanische Gesetze und Vorschriften zum internationalen Handel, einschließlich Import und Export, verhängt werden können. Der Käufer übernimmt ausdrücklich die volle Verantwortung für die Bestimmung der Klassifizierung der Produkte (z. B. Kategorien nach ITAR oder ECCNs nach EAR), für die Bestimmung von Lizenzanforderungen und anwendbaren Ausnahmen, für die Bestimmung allgemeiner Exportverbote für die Produkte, für die Einholung erforderlicher Lizenzen sowie für die vollständige Einhaltung der Import- und Exportvorschriften.
  4. ANFORDERUNGEN AN MENSCHENRECHTE. Der Käufer gewährleistet, dass kein Konflikt zwischen der Unternehmensverantwortungspolitik von System Seals und dem Verantwortungsniveau des Käufers in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette besteht. Der Käufer gewährleistet, dass er in keiner Weise zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt und nicht direkt oder indirekt, aktiv oder passiv, an Menschenrechtsverletzungen anderer Akteure beteiligt ist oder davon profitiert. Der Käufer stellt nach Ermessen von System Seals Offenlegungen zu Prüfzwecken zur Verfügung. Der Käufer legt offen, welche Maßnahmen er gegebenenfalls ergreift, um Produktlieferketten zu verifizieren und Risiken von Menschenhandel und Sklaverei zu bewerten. Diese Offenlegung hat anzugeben, ob die Verifizierung nicht durch einen Dritten durchgeführt wurde. Der Käufer legt offen, welche Maßnahmen er gegebenenfalls ergreift, um Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Einhaltung der Unternehmensstandards in Bezug auf Menschenhandel und Sklaverei in Lieferketten zu bewerten. Diese Offenlegung hat anzugeben, ob die Verifizierung kein unabhängiges, unangekündigtes Audit war. Der Käufer verpflichtet direkte Lieferanten, zu bestätigen, dass in das Produkt eingebrachte Materialien den Gesetzen zu Sklaverei und Menschenhandel des Landes bzw. der Länder entsprechen, in denen sie geschäftlich tätig sind. Der Käufer stellt Unternehmensmitarbeitern und dem Management, die unmittelbar für das Lieferkettenmanagement verantwortlich sind, Schulungen zu Sklaverei und Menschenhandel zur Verfügung, insbesondere im Hinblick auf die Minderung von Risiken innerhalb der Lieferketten von Produkten. X hält interne Verantwortlichkeitsstandards und -verfahren für Mitarbeiter oder Auftragnehmer aufrecht, die die Unternehmensstandards in Bezug auf Sklaverei und Menschenhandel nicht erfüllen.
  5. HÖHERE GEWALT. System Seals haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder Nichterfüllung, die auf Krieg, Feuer, Überschwemmung, höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Handlungen staatlicher Stellen oder deren Behörden oder Kommissionen, Unfall, Ausfall von Ausrüstung, Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder ähnliche oder unähnliche Ursachen außerhalb unserer angemessenen Kontrolle zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die die Produktion, Lieferung oder den Transport von Produkten, Rohstoffen oder Komponenten oder unsere Fähigkeit beeinträchtigen, zu Bedingungen, die wir für angemessen halten, Material, Arbeitskräfte, Ausrüstung oder Transportleistungen zu beschaffen, oder auf Ansprüche, die sich aus Personenschäden oder Sachschäden ergeben, die daraus resultieren.
  6. ABTRETUNG. Der Käufer darf diesen Vertrag oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von System Seals nicht abtreten.
  7. ANWENDBARES RECHT. Auslegung, Gültigkeit und Wirkung dieses Vertrags unterliegen dem Recht des Bundesstaats Ohio und sind entsprechend auszulegen (ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze). Jede Klage des Käufers gegen System Seals wegen Verletzung dieses Vertrags muss innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehen des Anspruchs erhoben werden.
  8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen von System Seals, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Vorlagen, Designs, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Rückvergütungen, die vom Verkäufer dem Käufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder über Medien offengelegt oder zugänglich gemacht, und unabhängig davon, ob als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert, sind im Zusammenhang mit diesem Vertrag vertraulich, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und dürfen nicht offengelegt oder kopiert werden, es sei denn, der Verkäufer hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer unverzüglich alle vom Verkäufer erhaltenen Dokumente und sonstigen Materialien zurückzugeben. Der Verkäufer ist bei jedem Verstoß gegen diesen Abschnitt zu Unterlassungsansprüchen berechtigt. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; oder (c) vom Käufer rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis erlangt wurden.
  9. FREISTELLUNG. Der Käufer stellt System Seals von sämtlichen Haftungen, Strafen, Verlusten, Schäden, Kosten oder Aufwendungen frei, verteidigt System Seals und hält System Seals schadlos, die System Seals infolge eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieses Vertrags oder infolge eines Verstoßes oder einer Strafe nach US-amerikanischen Gesetzen oder Vorschriften zur Handelskontrolle, die sich gegen System Seals richten, auferlegt werden oder entstehen können, sofern diese durch ein Versäumnis des Käufers verursacht wurden, solche Gesetze oder Vorschriften einzuhalten, unabhängig davon, ob bekannt oder unbekannt, irrtümlich oder vorsätzlich, durch Handeln oder Unterlassen. Der Käufer stellt System Seals ferner frei, verteidigt System Seals und hält System Seals schadlos gegenüber und gegen jegliche Haftung, Ansprüche, Forderungen oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren oder sonstiger professioneller Gebühren), die sich aus dem Versäumnis des Käufers oder der Lieferanten des Käufers ergeben oder damit zusammenhängen, internationale Handelsvorschriften zu akzeptieren, umzusetzen oder einzuhalten.
  10. FORTGELTUNG. Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über ihre Laufzeit hinaus gelten sollen, bleiben auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die folgenden Bestimmungen: Einhaltung von Gesetzen, Einhaltung internationaler Handelsvorschriften, Vollmacht, Anforderungen an Menschenrechte, Beschränkungen von Rechtsbehelfen und Haftung, Vertrauliche Informationen, Anwendbares Recht, Freistellung und Fortgeltung.